Fördermöglichkeiten für Energieeinsparmaßnahmen
im Kreis Bergstraße für Privatpersonen
Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick (pdf-Dokumente)
Alle Informationen auf dieser Seite:
BAFA-Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“
Am 03. Mai 2010 wurde ein Programmstopp für das Marktanreizprogramm verhängt. Dies betrifft konkret die Förderung von Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und Wärmepumpen.
- Bereits bewilligte Zuschüsse werden noch ausgezahlt.
- Anträge, die vor dem Programmstopp gestellt wurden, werden vielleicht noch
bewilligt.
- Anträge, die ab dem 4. Mai eingingen, sind nicht bewilligungsfähig. Es sind keine Haushaltsmittel verfügbar, es macht daher keinen Sinn, jetzt noch Anträge zu stellen.
Weitere Informationen unter www.bafa.de unter "Energie" und "Erneuerbare Energien".
BAFA-Vor-Ort-Energieberatung
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie) oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) bezuschusst werden. Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung, ist nicht möglich.
Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro gewährt.
Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.
Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Details zur Förderung
Merkblatt Vor-Ort-Beratung
Liste der beim BAFA antragsberechtigten Energieberater im Kreis Bergstraße
KFW-Programme:
KFW-Programme: Energieeffizient Sanieren auch mit Zuschussvariante
Sie haben die Wahl: Zuschuss oder KfW-Kredit für die energetische Sanierung Ihres Altbaus
Die neue Zuschussvariante ist für diejenigen interessant, die für Energiespar-Investitionen in ihrem Altbau keinen Kredit aufnehmen wollen oder können.
Für beide Varianten gilt:
Richtschnur für die energetische Sanierung von Altbauten ist das "Neubau-Niveau".
Wenn Sie wissen, dass Sie das Neubau-Niveau nicht erreichen werden, aber dennoch eine oder mehrere Maßnahmen durchführen wollen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung führen, können Sie ebenfalls eine Förderung bekommen.
Das Wichtigste zur Zuschuss-Variante
Wer bekommt einen Zuschuss?
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Der Eigentümer muss eine Privatperson sein.
Wie viel Zuschuss gibt es?
Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch nach der Sanierung ist.
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Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)
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Ihr Zuschuss im Programm 430 bei Antragstellung
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bis 30.06.2010
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ab 01.07.2010
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Einzelmaßnahmen oder
Einzelmaßnahmen-
kombinationen
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5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit
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5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit
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KfW-Effizienzhaus 130 1)
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10 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit
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entfällt
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KfW-Effizienzhaus 115
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12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit
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7,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.625 Euro pro Wohneinheit
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KfW-Effizienzhaus 100
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17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit
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10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit
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KfW-Effizienzhaus 85
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20 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit
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12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit
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KfW-Effizienzhaus 70 2)
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-
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15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit
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KfW-Effizienzhaus 55 2)
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-
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17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit
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1) bis 30.06.2010; 2) neu ab 01.07.2010
Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
Wo wird der Zuschuss beantragt?
Den Antrag stellen Sie direkt bei der KfW, und zwar vor Beginn der Sanierung. Nach der erfolgreichen Sanierung überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.
Details zur Zuschussvariante
Das Wichtigste zur Kreditvariante
Wer bekommt einen Kredit?
Jeder, der Wohnungen oder Wohnhäuser energetisch saniert oder ein energetisch saniertes Haus erwirbt, kann den KfW-Kredit nutzen.
Wie viel Kredit gibt es?
Es gibt max. 75.000 Euro je Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder freier Einzelmaßnahmenkombination.Wenn Sie das Neubau-Niveau erreichen oder sogar darunter bleiben, müssen Sie weniger zurückzahlen. Sie erhalten einen so genannten Tilgungszuschuss. Die Höhe hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch nach der Sanierung ist:
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Förderung auf Basis der
Energiesparverordnung (EnEV):
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Tilgungszuschuss:
Prozentualer Anteil an Ihrem Darlehensbetrag
Antragstellung:
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bis 30.06.2010
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ab 01.07.2010
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KfW-Effizienzhaus 130 1)
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5,0 %
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entfällt
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KfW-Effizienzhaus 115
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7,5 %
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2,5 %
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KfW-Effizienzhaus 100
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12,5 %
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5,0 %
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KfW-Effizienzhaus 85
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15,0 %
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7,5 %
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KfW-Effizienzhaus 70 2)
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-
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10,0 %
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KfW-Effizienzhaus 55 2)
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-
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12,5 %
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1) bis 30.06.2010; 2) neu ab 01.07.2010
Wo wird der Kredit beantragt?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, und zwar vor Beginn der Sanierung. Nach der erfolgreichen Sanierung wird der Tilgungszuschuss auf Ihrem Kreditkonto gutgeschrieben.
Details zur Kreditvariante Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Details zur Kreditvariante Einzelmaßnahmen
Die Berater/-innen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer 0180 1 335577 montags bis freitags, jeweils von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr erreichbar und beraten Sie gern zu ihren Förderangeboten.
Anträge und Flyer:
Ansprechpartner:
Solar- u. Energieberatungszentrum Bergstraße (SEBZ) Großer Markt 8, 64646 Heppenheim, Tel.: 06252/913460, SEBZ-bergstrasse@t-online.de
Stadtverwaltung Bensheim Energieberatung, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/14-280, energieberatung@bensheim.de
Brundtlandbüro Stadt Viernheim, Kettelerstraße 24, 68519 Viernheim, Tel.: 06204/988-222, pgranzow@viernheim.de
Stadtverwaltung Bürstadt Rathausstraße 2, 68642 Bürstadt, Tel.: 06206/701235, micha.jost@buerstadt.de
Gemeindeverwaltung Biblis Darmstädter Str. 23, 68647 Biblis, Tel.: 06245/280, mgoelz@gemeinde-biblis.de
BAFA Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrollen, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/908-625, solar@bafa.de, www.bafa.de
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt, Info-Nr.:01801-33.55.77, iz@kfw.de, www.kfw.de
GGEW Gruppen-Gas- u. Elektrizitätswerk Bergstrasse AG, Dammstr. 68, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/1301-0, info@ggew.de
Südhessische Gas- u. Wasser AG Frankfurter Str. 100, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/701-246/247
Stadtwerke Viernheim GmbH Industriestraße 2, 68519 Viernheim, Tel.: 06204/989-200, energieberatung@stadtwerke-viernheim.de
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