Energie-Infos: Solarstrom - Informationen zur Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage:

Steuerinfos

Solarstromerzeugung/-einspeisung gilt immer als unternehmerische Tätigkeit!

> beim Ordnungsamt nachfragen, ob diese unternehmerische Tätigkeit als „Bagatelle“ läuft, oder ob eine Gewerbeanmeldung gefordert wird >> meist ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Wenn eine Anmeldung als Gewerbe gefordert wird, dann ergeben sich weitere Konsequenzen wie beispielsweise eine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK.

Gewerbesteuer ist erst ab ca. 24.000 € Gewinn/Jahr (bei großen Anlagen) zu zahlen

  • Einkommensteuer
    1. negative Ergebnisse können steuermindernd wirksam gemacht werden - andersherum sind Gewinne zu versteuern!

Was immer gilt:

  • Umsatzsteuer
    1. Einspeisung ist laut EEG umsatzsteuerverpflichtend
    2. Kleinunternehmer mit Umsatz bis ca. 16.000 €/ Jahr können sich zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, dies ist aber nicht sinnvoll, da dann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer entfällt.
    3. Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten: MwSt ist zu erheben bei der Rechnung gegenüber dem Netzbetreiber und an das Finanzamt abzuführen
    4. Großer Vorteil: Die beim Kauf der Anlage gezahlte Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet. Dies gilt auch für die im Rahmen von Reparaturen gezahlte Mehrwertsteuer.

Steuerliche Behandlung der Strom-Eigennutzung

Formal erfolgt die Eigennutzungsabrechnung so, als ob der gesamte Solarstrom an den Netzbetreiber verkauft und der eigengenutzte Strom anschließend vom Netzbetreiber bezogen worden wäre. Der Preis für den fiktiven Strombezug beläuft sich auf die Differenz zwischen der höheren Verkaufs- und der niedrigeren Eigenstromvergütung. (Ab 1.7.10 beträgt der fiktive Eigennutzungs-Strombezugspreis somit beispielsweise 32,88 Ct - 16,48 Ct = 16,4 Ct.) Auf diese fiktiven Strombezugskosten sind dann noch 19% Mehrwertsteuer zu entrichten. (Im Beispiel beläuft sich dann der fiktive Bezugspreis insgesamt auf 16,4 Ct plus 19%-MWSt = 19,52 Ct pro kWh). Liegt der reale Strombezugspreis darüber, ist die Eigenstromnutzung vorteilhaft, da der selbst genutzte Strom dann billiger ist als der Strombezug.
Der fiktive Strombezugspreis (im Beispiel 16,4 Ct) wird steuertechnisch als Wert des selbst genutzten Stromes angesetzt und muss in dieser Höhe als Einnahme bei der steuerlichen Ein- und Ausgabenrechnung für das Finanzamt angesetzt werden.

Informationen zu Kauf und Betrieb

Verschattungssituation und Dachlebensdauer klären.
Bereits ein dünner Schatten auf einem Modul legt das komplette Modul lahm. Dachlebensdauer möglichst im Bereich von 30 Jahren.

Toleranz der Modul-Leistungsangabe in Preis einberechnen

Bei Angebotsvergleichen Leistungstoleranzangabe für Modulleistung beachten. Üblich sind 3 % - 5 %.

Für einen Angebotsvergleich Komplettpreis pro Kilowatt nach Abzug der Minustoleranz berechnen.

Modul-Produktgarantie: Sichert mechanische Defekte ab. Üblicher Zeitraum: 3-5 Jahre

Modul-Leistungsgarantie: Gibt an, welche Mindestleistung nach einem festgelegten Zeitraum noch vorhanden sein muss. Bezieht sich auf die Nennleistung oder die Mindestleistung. Üblich: 10 Jahre auf 90 %; 25 Jahre auf 80 %.

Der Modulwirkungsgrad ist für die Wirtschaftlichkeit belanglos

Der Stromertrag hängt nicht vom Wirkungsgrad der Zellen ab, sondern von der installierten Leistung. Bei größerem Wirkungsgrad wird weniger Fläche geliefert, der Ertrag ist derselbe.

IEC-Zertifizierung der Module gewährleistet Mindestqualität

Die Bauartzertifizierung nach IEC 61215 oder IEC 61730 (ab 2003) bzw. CEC 503 (ISPRA)

gewährleistet, dass die Sicherheitsanforderungen der Schutzklasse 2 langfristig eingehalten werden und ist ein Beständigkeitstest für die mechanische Verarbeitung.

Wechselrichter - Gewährleistung und Service klären

Die DC-Wechselrichterspitzenleistung sollte nicht wesentlich (maximal 10 %) unter der Anlagenleistung liegen.

Ertragsrelevant ist der europäische Wirkungsgrad: über 95 % gut, über 97 % sehr gut.

Der Wechselrichter ist die anfälligste Komponente, lange Garantiezeiten sind vorteilhaft.

Übliche Gewährleistungszeit: 3 Jahre; z.T. bis zu 6 Jahren. Im Fehlerfall ist ein schneller Service wichtig.

Auswahlkriterien

  • Sind für Module, Wechselrichter, Montagesystem und Kabel Fabrikat und Typ sowie wichtige Daten wie Leistungstoleranz, europäischer Wechselrichterwirkungsgrad, Kabelquerschnitte, angegeben?
  • Haben die Module ein IEC-Zertifikat?
  • Bei ausländischen Produkten: Gibt es einen Großhändler und eine deutsche Werksvertretung?
  • Wechselrichterwirkungsgrad und -Leistung ausreichend? (DC max. 10 % unter PV-Leistung)
  • Wird Bestellung, Konzeption und Ausführung nach RAL GZ 966 Bedingungen angeboten?
  • Zahlungsbedingungen: max. 40 % nach Abschluss, 40 % n. Lieferung, 20 % nach Fertigstellung bzw. Abwicklung über Treuhandkonto.

Fertigstellungstermin verbindlich vereinbaren.
Reaktionszeit im Falle eines Defektes klären.

Ablaufschema bei der Installation einer PV-Anlage

  • Anmeldung beim EVU durch Installateur zwecks Genehmigung nach Netzverträglichkeitsprüfung
  • Zählerinstallation durch einen zugelassenen Elektriker
  • Anmeldung der Anlage mit Inbetriebnahmedatum bei der Bundesnetzagentur (EVU-Vergütungspflicht erst nach Anmeldung)
  • Inbetriebnahme durch das EVU (Termin vereinbaren)
  • Steuernummer beantragen und zukünftig monatlich Umsatzsteuererklärungen abgeben. Umsatzsteuerrückerstattung mit der ersten Umsatzsteuererklärung.
  • EVU bezahlt i. d. R. monatliche Abschlagszahlungen auf die Einspeisevergütung.

Strom-Zähler:
Kann auch selbst beschafft werden (Eichzeitraum: 16 Jahre). Entega / HSE Gebühren für 1-Phasen (bis 5 kW) bzw. 3-Phasenzähler1/08 netto: 13,95 €/a bzw. 18,05 €/a

Ertragskontrolle schafft Sicherheit

Unerlässlich: Regelmäßige Ablesung des Einspeisezählers (Minimum 1 x wöchentlich).
Nach Inbetriebnahme Überprüfung der Anlagenqualität. Z. B.  durch Ertragsvergleich mit anderen Anlagen der Region über Internetdatenbank z. B. unter www.sfv.de. Sind mehrere Wechselrichter vorhanden: Erträge der Anlagenteile untereinander vergleichen.

Angebotsinhalte

  • Module: Fabrikat, Typ, Leistung, Toleranz
  • Wechselrichter: Fabrikat, Typ, Leistung und europäischer Wirkungsgrad
  • Montagesystem: Fabrikat, Typ, Korrosionsbeständigkeit
  • Kabel: Hersteller, Typ, Querschnitte
  • Zahlungsbedingungen:
    Vorauszahlungen meiden oder absichern (z.B. durch an Liefertermin gebundene Lieferantenbürgschaften). Alternative: treuhänderische Hinterlegung des Geldes. Richtwerte für maximale nicht abgesicherte Vorauszahlungen: 40 Prozent bei Vertragsschluss, 40 Prozent nach Lieferung der Module und 20 Prozent nach Inbetriebnahme der Anlage und Übergabe aller Unterlagen.

Stromeigennutzung

Stromeigennutzung ist auf Grund zukünftig steigender Strompreise vorteilhaft, sofern im Sommerhalbjahr tagsüber ein nennenswerter Eigenstrombedarf vorhanden ist. Stromeigennutzung erfordert einen Zähler zur Erfassung des Stromertrags der PV-Anlage und den Austausch des Zählers des Stromversorgers gegen einen Vierquadrantenzähler (Gebühr erfragen)

Ertragskontrolle sichert Rendite bei Photovoltaikanlagen

Fehlermeldung per SMS, Fax oder E-Mail

Bei einer Photovoltaikanlage bedeutet jeder Sonnentag bares Geld. Tritt ein Defekt auf, fehlen die Einnahmen. Eine regelmäßige Ertragskontrolle ist daher unverzichtbar.

Je nach Anlagengröße und eigenen Vorlieben stehen verschiedene Verfahren mit unterschiedlich hohen Kosten zur Wahl: Sie reichen vom eigenhändigen Ablesen des Zählers bis zur vollautomatischen Fernüberwachung mittels Messeinrichtung und Modem.

Ein Totalausfall der Anlage lässt sich problemlos durch ein regelmäßiges Ablesen des Zählers feststellen. Wer nicht selber tätig werden will, kann ein Gerät installieren, das Alarm gibt, wenn während einer vorgegebenen Zeit kein Ertrag anfällt.

Der Ausfall einzelner Module lässt sich nur durch den Vergleich des tatsächlichen Ertrages mit dem für diese Anlage gültigen Soll-Ertrag ermitteln. Als Soll-Ertrag kann der Ertrag einer anderen Anlage in der Region dienen, die eine ähnliche Orientierung und Neigung aufweist. Im Internet können beispielsweise unter www.pv-ertraege.de die monatlichen Ertragswerten von Anlagen im Umfeld kostenlos abgerufen werden.

Genauere Werte liefert eine auf dem Dach montierte Messzelle für Einstrahlung und Modultemperatur. Das dazu gehörige Messgerät berechnet den Soll-Tagesertrag der Anlage und warnt, wenn dieser nicht erreicht wird. Die Kosten liegen im Bereich von 1.300 Euro.

Bei einer anderen Variante wird auf die Messzelle verzichtet und statt dessen der Soll-Ertrag auf Grund der örtlichen meteorologischen Daten errechnet. Der reale Anlagenertrag wird hierbei entweder manuell über das Internet oder automatisch über ein Modem an die auswertende Zentrale übertragen. Fehler werden per SMS, Fax oder E-Mail gemeldet. Die Kosten betragen etwa sechs Euro pro Monat bei der manuellen Dateneingabe und Gerätekosten von 1.200 Euro bei der automatischen Datenübertragung.